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Rechtstipp von RA Mag. Gerhard Franz Köstner Die Ehe selbst ist definiert im ABGB, und zwar § 44 ABGB der wie folgt lautet: „Die Familienverhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten“. Rechte und Pflichten in der Ehe: Diese sind ebenso im ABGB geregelt, und zwar in den §§ 90ff...
Rechtstipp von RA Mag. Gerhard Franz Köstner Definition der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft: - Länger dauernde eheliche Wohn- wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von Mann und Frau. Die wichtigsten Grundsätze: - Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben, man kann seinen Partner nur dadurch absichern, in dem man ein Testament zu seinen Gunsten errichtet (Pflichteilsansprüche sind zu berücksichtigen). - Anders als bei Ehegatten ist ein gemeinschaftliches Testament für Lebensgefährten...
Reiserechttipp von Mag. Gerhard Franz Köstner Sowohl vor als auch nach einem Reiseantritt sollte man die Rechte genau kennen, da die ersehnte Reise nicht immer die erwarteten Freuden bereitet. Um den Reiseveranstalter in Anspruch zu nehmen, gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Zum einen eine Preisminderung bei den Reisekosten. Dies führt bei besonders starken Mängeln sogar zur Aufhebung des Vertrages und man erhält den gesamten Preis rückerstattet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit des...
Salzburg
Lungau
Mag. Gerhard Franz Köstner
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