Mit Falschgeld bezahlt worden: Dreister Schwechater Cannabis-Dealer machte Anzeige bei Polizei
Dem Angeklagten legte der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg das Verbrechen der Weitergabe nachgemachten Geldes zur Last. In Kenntnis, dass es sich um Blüten handelte, kaufte er über Ersuchen des bereits zu einer unbedingten Haftstrafe 24-jährigen Fanoli P. am 7. April in Schwechat fünf Gramm Cannabiskraut mit einer 50 Euro-Blüte.
Dealer pokerte zu hoch
Da der Angeklagte dem Dealer nicht unbekannt war, ging dieser zur Polizei und zeigte an, dass er hereingelegt worden sei. Wohlweislich verschwieg er den wahren Sachverhalt und behauptete wahrheitswidrig, der Angeklagte hätte ihn ersucht, eine 50-Euro-Note zu wechseln.
Da das Strafregister des Angeklagten keineswegs blütenweiß war, stand eine unbedingte Haftstrafe im Raum, zumal das angeklagte Delikt mit einer Strafe bis zu fünf Jahren bedroht ist.
Weil der Angeklagte voll geständig war, selbst keinen Nutzen aus der Tat gezogen hat und weil laut Urteilsbegründung "die Schutzwürdigkeit des Opfers deutlich herabgesetzt ist", verhängte Richter Klebermaß eine achtmonatige Bewährungsstrafe. "Das ist aber das letzte Mal" warnte er eindringlich. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, der Staatsanwalt nahm hingegen Bedenkzeit in Anspruch.
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