Sohn (8) soll Fall um Körperverletzung klären
Ein 27-jähriger St. Pöltner soll seiner Partnerin mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen haben.
ST. PÖLTEN (ip). „Nicht schuldig!“, erklärte ein 27-jähriger Angeklagter zum Vorwurf der St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer, wonach er seine ehemalige Lebensgefährtin und deren achtjährigen Sohn teilweise schwer verletzt haben soll.
Von Schwangerer attackiert
Seit 2016 lebte das Paar in der Landeshauptstadt in einem Haus, das der Sohn eines Unternehmers renovieren ließ. Im Sommer vergangenen Jahres wurde der gemeinsame Sohn geboren, wobei der Beschuldigte, seiner Aussage zufolge, diverse Attacken seiner Partnerin auf Stimmungsschwankungen während der Schwangerschaft zurückgeführt habe. „Sie hat mich oft attackiert, auch gewürgt, sogar mehrmals die Woche“, erklärte er gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer. „Krüppel, Hurensohn und fauler Hund“, habe sie ihn immer wieder beschimpft, so Verteidiger Hans Pucher, der betonte, dass sich sein Mandant nie gewehrt habe.
Unabsichtlich Kopfstoß versetzt
Im Oktober 2017 sei ein Streit schließlich eskaliert. „Sie hat mich mit beiden Händen gewürgt“, schilderte der 27-Jährige. Als er sich nach vor beugte, um sich zu befreien, habe er ihr unabsichtlich einen Kopfstoß versetzt. „Warum haben Sie nicht Ihre Hände benutzt?“, wollte die Richterin wissen. „Ich hab sie nicht weggebracht“, meinte er. „Sie ist schon schön kräftig“, fügte er hinzu. Schmerzensgeldforderungen von Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz nicht nur für den daraus resultierenden Nasenbeinbruch, sondern vor allem auch für eine beträchtliche psychische Beeinträchtigung ihrer Mandantin und deren Sohn, wies der Angeklagte vorerst zurück.
Weitere Einvernahmen erforderlich
Selbst nach Handgreiflichkeiten im Jänner dieses Jahres, wobei der Mann, laut Aussage der Frau, sie an den Haaren gepackt, geschlagen, mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen und ihr schließlich einen Tritt in den Bauch versetzt habe, sei es zu Kontakten inklusive Geschlechtsverkehr des mittlerweile getrennt lebenden Paares gekommen, stellte Pucher in den Raum. Die Rötung am Bauch der Frau, die auf einem Foto zu sehen war, möchte der Anwalt von einem Mediziner begutachtet haben, da diese seiner Meinung nach auch von der Schwangerschaft herrühren könnte. Auch eine weitere Einvernahme des Achtjährigen zu Übergriffen des Beschuldigten und eine kontradiktorische Befragung seiner neunjährigen Schwester machten die Vertagung des Prozesses notwendig.
Text und Fotos: Ilse Probst
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