Urteil nach 37 Einbrüchen
Die Beute verkaufte der 30-jährige Rumäne unter anderem im St. Pöltner Dorotheum. Nun muss der Einbrecher über viereinhalb Jahre "Häfn" nachdenken.
ST. PÖLTEN (ip). Nachdem seine Freundin im März dieses Jahres zu drei Jahren Haft noch nicht rechtskräftig verurteilt worden war, nahm sich ein 30-jähriger Rumäne nach dem Urteil am Landesgericht St. Pölten, wo er wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl und krimineller Vereinigung nun viereinhalb Jahre ausfasste, Bedenkzeit.
Bedenkzeit nach Urteil
Laut Staatsanwältin Julia Berger suchte die Bande, ein 18-jähriger Verwandter der Frau war teilweise mit von der Partie, zwischen Februar und September 2017 hauptsächlich Wohnhäuser im gesamten Bezirk Lilienfeld, aber auch in der Steiermark heim. Die Beute verkaufte der 30-jährige Freund auf Flohmärkten, im Internet und nach entsprechenden Recherchen auch im St. Pöltner Dorotheum. Der Wert der Beute betrug rund 32.000 Euro.
Bewährung für Komplizen
Richter Markus Grünberger entließ den 18-Jährigen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, sowie Bewährungshilfe während einer dreijährigen Probezeit. Verteidiger Michael Hofbauer plädierte für ein mildes Urteil, zumal der junge Mann bisher unbescholten und umfassend geständig gewesen sei. Bei dem Hauptangeklagten ging es um 28 Wohnhauseinbrüche und neun Einbrüche in andere Objekte. Bei der Strafbemessung fielen seine drei einschlägigen Vorstrafen zu seinen Lasten aus. Grünberger betonte darüber hinaus, dass es besonders verwerflich sei, in Privatgebäude einzubrechen. Diese werden seitens des Gerichts auch entsprechend härter bestraft. Als mildernd wertete der Schöffensenat hauptsächlich das Geständnis des Rumänen. „Sie haben schon sehr viel dazu beigetragen, Licht ins Dunkel zu bringen“, meinte Grünberger, der auch darauf hinwies, dass die Bande unbewohnte Häuser auswählte und somit den Eigentümern eine direkte Konfrontation erspart blieb.
Text und Fotos: Ilse Probst
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