Richter verspricht "Orgasmusgarantie"
ZENTRALRAUM / NÖ. Die Sache wäre nie ans Tageslicht gekommen, hätte ein Ausbildungsrichter im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien – dieser umfasst auch Niederösterreich und das Burgenland – nicht Berufung eingelegt.
Grund dafür: Der ältere Richter habe der ihm zugeteilten Richteramtsanwärterin M. in seiner Privatwohnung zunächst (sinngemäß) eröffnet, an ihr Oralverkehr durchführen zu wollen, es gebe "Orgasmusgarantie", es könne auch "einseitig" sein und es wäre eine Verschwendung, wenn sie es nicht machen würde.
In weiterer Folge habe er ihr Videos von "Frauen beim Orgasmus" vorgeführt und gemeint, dass sie das verpassen würde. Ebenso stellte Dr. H. Fragen zu sexuellen Gewohnheiten, etwa "ob sie schon einmal Oralverkehr und einen Orgasmus gehabt habe". M. reagierte ablehnend, darauf reagierte Dr. H., dass er in ihrer Beurteilung festhalten werde, dass sie konsequent sei.
Es kam zu einem Gerichtsverfahren, das Grazer Oberlandesgericht verhängte eine Disziplinarstrafe über 7.000 Euro mit der Begründung, dass ein Richter die Pflicht habe, sich im und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstandes nicht gefährdet wird.
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