Zeugen bestätigten Drogendeal
18 Monate, davon 12 bedingt, fasste ein vorbestrafter Junkie am Landesgericht St. Pölten aus (nicht rechtskräftig).
Nachdem aufgrund ihres unentschuldigten Fernbleibens der Prozess gegen einen 27-Jährigen aus dem Wienerwald zweimal vertagt werden musste, bestätigten zwei Drogenkonsumenten nun als Zeugen am Landesgericht St. Pölten, von dem Angeklagten Heroin gekauft zu haben.
Zeugen endlich erschienen
Der mehrfach vorbestrafte Junkie erklärte sich zunächst nur wegen Urkundenunterdrückung – er hatte die Kennzeichentafeln vom Fahrzeug einer Frau abmontiert – schuldig. Die belastenden Aussagen seiner Drogenkunden tat er als „Racheaktion“ ab, weil er bei deren Prozess gegen sie ausgesagt habe. Zum Betrugsvorwurf von Staatsanwältin Christiane Burkheiser meinte er, dass jener Süchtige, der ihm 500 Euro zum Ankauf von Heroin gegeben habe, nicht zum verabredeten Treffpunkt gekommen sei und er das Heroin daher selbst konsumiert habe. „Pech gehabt, ich renn ihm ja nicht nach“, so die Verantwortung des Dealers.
Hochverschuldeter Arbeitsloser
Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte den hochverschuldeten Arbeitslosen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf davon bedingt, wobei sie von einer etwas reduzierten Menge an verkauftem Heroin ausging. Darüber hinaus widerrief sie eine bedingte Haftstrafe von zwei Monaten aus einem vorangegangenen Urteil. Während Verteidiger Klaus Gimpl im Namen seines Mandanten auf weitere Rechtsmittel verzichtete, gab Burkheiser vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Text und Fotos: Ilse Probst
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