Bruck: Familie betrieb schwungvollen Handel mit Cannabis
Papa (42), Mama (39) und Töchterlein (18) versorgten die Brucker Jugend mit Cannabiskraut.
BRUCK/L. Der Handel mit Cannabis war als richtiger Familienbetrieb ohne fixe Geschäftszeiten aufgezogen, die Süchtigen konnten praktisch rund um die Uhr das Gift in der Wohnung der Dealer beziehen, weil der Herr des Hauses angeordnet hatte, dass jederzeit ein Familienmitglied zu Hause anwesend zu sein hatte. Zwei weitere Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren wohnten ebenfalls dort, sie wurden aber nicht in die verbotenen Geschäfte mit einbezogen.
Das Ehepaar war beschäftigungs- und einkommenslos, hatte massive Geldprobleme und beschloss deshalb, den Lebensunterhalt der Familie durch den Verkauf von Cannabis zu finanzieren. Ein vor allem für das Familienoberhaupt nicht ungefährlicher Plan, konnte dieser doch bereits auf stolze 13(!) einschlägige Vorstrafen zurückblicken.
Der Erstangeklagte lernte seinen späteren Suchtgiftlieferanten, einen 58-jährigen, der am 10. Jänner zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, in Bruck durch Bekannte aus den gleichen Wohnblock kennen.
Da der angeklagten Familie die Delogierung drohte, borgte sich der Vater –er war in der Szene unter dem Spitznamen „Baron“ bekannt– vom Lieferanten 4.000 Euro aus, um die dringendsten Schulden abzudecken. Diese Schuld trug er durch den Cannabisverkauf in kürzester Zeit ab, lief das Geschäft doch hervorragend.
Die im Laufe von knapp eineinhalb Jahren verkaufte Menge an Cannabis ließ sich naturgemäß nicht exakt nachvollziehen, die Anklage ging von 45 Kilogramm aus. Der Baron versorgte die Süchtigen –darunter auch viele Minderjährige– von Bruck bis Parndorf und Neusiedl am See. Ein Zeuge schilderte anschaulich: „Die Kunden kamen oft im Minutentakt in die Wohnung des Barons, oft saß die ganze Familie im Wohnzimmer und führte die Geschäfte.“
Bei diesem Umfang war es natürlich nicht verwunderlich, dass die Familie in das Visier der Fahnder geriet, die nach Observationen und Telefonüberwachungen dem Treiben Ende Juli des Vorjahres ein Ende bereiteten.
Die Angeklagten verantworteten sich geständig, wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels fassten sie Freiheitsstrafen aus: Daddy muss für dreieinhalb Jahre in den Knast, außerdem wurde eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von zwei Monaten widerrufen. Mama und Töchterlein waren bislang gerichtlich unbescholten und kamen mit Bewährungsstrafen in der Dauer von zwei bzw. eineinhalb Jahren davon. Das Urteil ist rechtskräftig!
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