1.Juli 2018: "Erwachsenenschutzgesetz" tritt in Kraft
Anlässlich der Änderung des Sachwalterrechts zum sogenannten "Erwachsenenschutz", informierte das Land Tirol Interessierte über die Änderungen. Jene sollen Selbstbestimmtheit und ein Altern in Würde ermöglichen.
TIROL. Ab dem 1. Juli 2018 werden die Änderungen des Sachwalterrechts in Kraft treten und das neue "Erwachsenenschutzgesetz" tritt ein. Besonders im Vordergrund steht die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die Unterstützung im Alltag, speziell bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten benötigen.
Weitere Informationen am Tag der Pflegenden im Landhaus
Pflegelandesrat Bernhard Tilg und Maria Gründer, Landesvorsitzende des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) freuen sich zudem, einen "Überblick über die vielfältigen Pflegeausbildungen in Tirol" geben zu können: "Wer sich für diesen Beruf entscheidet, hat morgen einen sicheren wohnortnahen Arbeitsplatz mit vielen Karrieremöglichkeiten“.
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