1.Juli 2018: "Erwachsenenschutzgesetz" tritt in Kraft

Pflegelandesrat Bernhard Tilg eröffnete mit ÖGKV-Landesvorsitzender Maria Grander (2.v.re.), Univ.-Prof. Christa Them (UMIT, li.), Dr. Waltraud Buchberger (AZW, fhg, 2.v.li.) und Priv.-Doz. Eva Schulc (UMIT, re.) den Tag der Pflegenden im Landhaus in Innsbruck. | Foto: © Land Tirol/Schwarz
  • Pflegelandesrat Bernhard Tilg eröffnete mit ÖGKV-Landesvorsitzender Maria Grander (2.v.re.), Univ.-Prof. Christa Them (UMIT, li.), Dr. Waltraud Buchberger (AZW, fhg, 2.v.li.) und Priv.-Doz. Eva Schulc (UMIT, re.) den Tag der Pflegenden im Landhaus in Innsbruck.
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TIROL. Ab dem 1. Juli 2018 werden die Änderungen des Sachwalterrechts in Kraft treten und das neue "Erwachsenenschutzgesetz" tritt ein. Besonders im Vordergrund steht die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die Unterstützung im Alltag, speziell bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten benötigen. 

Weitere Informationen am Tag der Pflegenden im Landhaus

Pflegelandesrat Bernhard Tilg und Maria Gründer, Landesvorsitzende des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) freuen sich zudem, einen "Überblick über die vielfältigen Pflegeausbildungen in Tirol" geben zu können: "Wer sich für diesen Beruf entscheidet, hat morgen einen sicheren wohnortnahen Arbeitsplatz mit vielen Karrieremöglichkeiten“.

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