Ab 1. Juli in Kraft: Teilzeit nach längerem Krankenstand

Ältere Beschäftigte sind eher von längeren Krankenständen betroffen. Die auf sechs Monate befristete Teilzeit soll den Wiedereinstieg erleichtern. | Foto: MEV
  • Ältere Beschäftigte sind eher von längeren Krankenständen betroffen. Die auf sechs Monate befristete Teilzeit soll den Wiedereinstieg erleichtern.
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ÖSTERREICH. Die Teilzeit nach langem Krankenstand gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die gesetzt werden, um das gesetzliche Pensionssystem langfristig zu sichern und die Beschäftigungsquote Älterer zu erhöhen. Ob die Rechnung aufgeht, hängt auch von den Arbeitgebern ab, die der Teilzeit zustimmen müssen, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das sind die Bedingungen

Voraussetzung ist ein mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand sowie die volle Arbeitsfähigkeit. Der erste Schritt ist daher, mit dem Arbeitgeber zu klären, ob dieser einer Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) zustimmt. Ist dies der Fall, wird gemeinsam mit einem Arzt oder der Beratungsstelle "Fit2work" ein Wiedereingliederungsplan erstellt. In diesem wird festgelegt, in welchem Ausmaß die Arbeitszeit reduziert wird – möglich ist eine Reduktion um 25 bis 50 Prozent – und für welchen Zeitraum. Die WIETZ dauert mindestens einen und maximal sechs Monate.

Die Finanzierung

Das Gehalt wird aliquot reduziert und durch ein Wiedereingliederungsgeld ergänzt, das dem erhöhten Krankengeld entspricht. Dieses muss der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag sind der Wiedereingliederungsplan, die Vereinbarung sowie ärztliche Befunde nötig. Den Antrag kann auch die Beratungsstelle "Fit2work" stellen, sofern diese zur Beratung von Anfang an herbeigezogen wurde. Nach Antritt der Teilzeit, darf die Vereinbarung zweimal geändert werden. Die Kosten werden auf 770.000 Euro pro Jahr geschätzt, da aber laut Sozialministerium schwer zu prognostizieren sei, wie viele Personen die Teilzeit in Anspruch nehmen werden, sei die diese Kostenschätzung nur bedingt aussagekräftig.

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