Ein Sommer zum Genießen

Kinder müssen bis zu einem Alter von zehn Jahren beim Schwimmen beaufsichtigt werden. | Foto: Rawpixel/Fotolia.com
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Sport und Bewegung im Freien machen den Sommer zur schönsten Zeit für Eltern und Kinder. Doch auch Schreckensmeldungen hinsichtlich vermehrter Unfälle häufen sich gerade in dieser Zeit. Dabei führt das Ertrinken die Unfallstatistik bei den bis zu 5-Jährigen an. Der Verein "Große schützen Kleine" appelliert daher an Eltern und Aufsichtspersonen Kinder im und am Wasser niemals aus den Augen zu lassen. Univ.-Prof. Holger Till, Präsident des Vereins und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie, warnt eindringlich: „Ertrinken passiert lautlos und innerhalb weniger Minuten. Kinder sollte man bis sie zehn Jahre alt sind und sehr gut schwimmen können am und im Wasser nie aus den Augen lassen!"

Helm gut, alles gut

Ob beim Fahren mit dem Fahrrad, Roller oder Scooter – hochwertige Helme und eine Schutzausrüstung gehören schon ab dem ersten Mal dazu. Richtiges Fahren, Bremsen und auch Fallen sollte geübt werden. Auf der Straße dürfen Kinder erst ab 10 Jahren nach absolvieren der freiwilligen Radfahrprüfung fahren; sonst erst ab 12 Jahren.

Sicher auf dem Trampolin

Trampolinspringen ist für Kinder mit einem hohen Bewegungsdrang die perfekte Sportart. Doch auch hier gilt es, Kleinkinder unbedingt zu beaufsichtigen. Das Beachten der Sicherheitshinweise beim Aufstellen und regelmäßige Kontrollen des Gerätes gehören ebenso dazu. Auch sollte genügend Abstand zu Wegen, Mauern und Bäumen eingehalten werden. Ein Sicherheitsnetz sowie Fallschutzmatten können Schlimmstes vermeiden.

Auf dem Rücken der Pferde

Eine gute Ausrüstung bestehend aus einem Helm (der bereits beim Betreten des Reitstalles getragen wird), eventuell einem Rumpfpanzer und Reitstiefeln geben Sicherheit. Der richtige Umgang mit den Pferden sollte genauso wie das Reiten trainiert werden.

Grillen mit Spaß

Beim Grillen mit Kindern gilt es den nötigen Sicherheitsabstand von diesen einzufordern. Zum eigenen und zum Schutz aller Anwesenden ist beim Anzünden kein Spiritus oder Brandbeschleuniger zu verwenden. Auch das selbst gegrillte Würstchen ist erst ab einem gewissen Alter und mit zunehmender Geschicklichkeit angesagt.

Kinder müssen bis zu einem Alter von zehn Jahren beim Schwimmen beaufsichtigt werden. | Foto: Rawpixel/Fotolia.com
Holger Till, Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie und Präsident des Vereins Große schützen Kleine mahnt Kinder, obwohl sie bereits schwimmen können, zu beaufsichtigen. | Foto: Große schützen Kleine
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