Nach dem Urteil im Fall Buschenschank
Im Streit zwischen Stadt Leonding und Familie Reisenberger steht wohl eine Einigung bevor.
LEONDING (red). Nachdem das Landesgericht die Klage der Stadt Leonding in Sache Buschenschank abgewiesen hatte – konkret ging es dabei um das Vorverkaufsrecht – soll nun zusammengearbeitet werden. Demnach sollen die Konfliktparteien eine Übereinkunft darüber getroffen haben, dass, nach Ausarbeitung einer neuen vetraglichen Vereinbarung, die jetzige Buschenschank Bestand haben soll. Da diese erst ausgearbeitet werden muss, hat der Leondinger Gemeinderat beschlossen, in Berufung zu gehen, um die Frist nicht zu versäumen. Gleichzeitig beschloss man, nach Vorliegen des neuen Vertrages, die Berufung zurückzuziehen. "Damit kann das Ziel der Stadt, die Buschenschank auf einem der schönsten Plätze Leondings dauerhaft abzusichern, im Einvernehmen mit der Familie Reisenberger erreicht werden", betont Leondings Bürgermeister Walter Brunner. "Wenn ein neuer Vetrag kommt, freuen wir uns. Wir haben stets versichert, den Betrieb weiterzuführen", erklärt Waltraud Reisenberger-Panholzer, die nun einmal abwarten möchte, wie es in der Causa weitergeht.
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