Rettungsgasse: „Die Bevölkerung begreift es nicht“

Suchbild: Wo in der elf Kilometer langen Blechlawine war der Weg für die Einsatzkräfte frei? | Foto: FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR
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BEZIRK (nikl). Bezirksfeuerwehrkommandant Helmut Födermayr benötigte mit seinem Kommandofahrzeug 26 Minuten, um den „Hindernisparcours“ zur Unfallstelle zu überwinden.

Was ist aus Ihrer Sicht vor Ort auf der A1 schiefgelaufen?
Helmut Födermayr:

Vorsätzlicher Mord ist das für mich, wenn es bei dem Unfall einen Toten gegeben hätte.Wahnsinn, wenn ich heute noch darüber nachdenke. Ohne die Unterstützung der Exekutive – Sperre des Gegenverkehrsbereichs – wären wir gar nicht zum Unfallort vorgedrungen. Man muss es ganz klar aussprechen: Die Rettungsgasse hat bei uns noch nie funktioniert. Ich bin auch skeptisch, ob die Leute jemals die Rettungsgasse begreifen.

Welche Konsequenzen sind aus dem Vorfall zu ziehen?

Für mich sind nicht nur die großteils „ignoranten“ beziehungsweise unwissenden Verkehrsteilnehmer schuld an der Misere: Nein, auch die Herrschaften im Parlament sind jetzt einmal gefordert, hier ordentliche Gesetze zu machen.

Aktuell basteln Sie an einer besseren Information für Verkehrsteilnehmer in Notfallsituationen. Wie soll diese konkret aussehen?

Ich hab’ die Idee eines eigenen Videos, wie man sich im Falle eines Einsatzes einer Blaulichtorganisation – dazu gehört auch die Bildung einer Rettungsgasse – zu verhalten hat. Dieses sollte vorrangig in Fahrschulen der nächsten Generation den Verkehrsteilnehmern gezeigt werden. Im Auftrag des Landesfeuerwehrverbandes habe ich bereits die ersten Gespräche mit den anderen Blaulichtorganisationen geführt. Das passende Drehbuch haben wir schon. Jetzt fehlt nur noch die Finanzierung: 8.000 Euro. Hier ist die Politik gefragt. Demnächst habe ich einen Termin mit Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner und Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek. Ich gehe davon aus, dass die Herren das Problem erkennen und wir hier zu einer Lösung kommen.

Mehr Information gefordert

„Das Gesetz zur Bildung der Rettungsgasse ist seit 1. Jänner 2012 in Kraft und ich bin schon verwundert, dass es bei der Bevölkerung noch nicht angekommen ist“, betont Theresia Schlöglmann, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. „Ja, das Gesetz kann man in dieser Form leider nicht exekutieren“, antwortet Schlöglmann auf die Frage, ob das Gesetz – sieht bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse Strafen bis zu 2.180 Euro vor – ein unlösbarer Auftrag an die Behörden ist.

Rettungsgasse: Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit ist nötig

Das Warum liegt für die Juristin klar auf der Hand: „In einem Notfall ist die Erste Hilfe vorrangig und nicht das Strafen, denn hier würde man mehr Beamte benötigen.“ Wer im Fall der Rettungsgasse nun gefragt ist? „Die Fahrschulen, der Gesetzgeber und die Asfinag: Hier ist die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit nötig.“

Asfinag: Die Hausaufgaben schonlange erledigt

Diese Hausaufgaben hat die Asfinag laut Pressesprecher Christoph Pollinger schon lange erledigt: „Ob ein Infofolder in mehreren Sprachen oder der Hinweis auf die vollautomatischen Textanzeigen über den Köpfen der Autofahrer. 2017 informiert die Asfinag dazu wieder verstärkt direkt am Ort des Geschehens: 200 neu gestaltete Brückentransparente in deutscher und englischer Sprache veranschaulichen mittels einfacher Symbole das Prinzip der Rettungsgasse.“

„Rettungsgasse hilft, Leben zu retten“

Pollinger betont: „Wir sind überzeugt, dass die Rettungsgasse österreichweit in vielen Fällen funktioniert und dabei hilft, Leben zu retten. Das haben die Einsatzorganisationen auch bestätigt: Laut Angaben des Roten Kreuzes und des Samariterbundes funktioniert die Rettungsgasse in sechs von zehn Fällen sehr gut oder gut.“

Richtig verhalten:

Seit dem 1. Jänner 2012 müssen Autolenker in Österreich eine Rettungsgasse bilden.

• Wann: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, wird der Weg frei gemacht. So können Einsatzkräfte im Notfall ungehindert vorbeifahren.

• Bei zwei Spuren: Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie möglich an den linken Straßenrand. Auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand.

• Bei mehreren Spuren: Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.

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