Steinhof: Von einer Mauer, die keine ist
Ein "provisorisches" Gitter hat vor zwei Jahren eine denkmalgeschützte Mauer am Steinhof ersetzt.
PENZING. Geplant und entworfen vom Architekten und Stadtplaner Otto Wagner, ist die Umgrenzungsmauer am Steinhof denkmalgeschützt. Eigentlich. Da sie baufällig und restaurierungsbedürftig war, entfernte man im Sommer 2015 ein Teilstück entlang des Heschweges.
Als "Provisorium" errichtete man einen Metallzaun, versehen mit dem Hinweis, dass binnen weniger Monate die Mauer instand gesetzt werde. Seitdem sind mehr als zwei Jahre vergangen. Das "Provisorium" währt aber noch immer.
KAV fehlt Geld
Aus einer Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes (BDA) vom August 2015 geht hervor, dass man sich bewusst dazu entschlossen hat, die Mauer abzutragen. Diese sei wegen der akuten Baufälligkeit eine ernste Gefahr für Leib und Leben. Aufgrund des desolaten Zustandes sei eine Sanierung nicht mehr möglich gewesen. Man habe deswegen einem Abbruch zugestimmt: "Unter der Auflage, dass die Mauer in ihrer ursprünglichen Erscheinung wiederherzustellen ist." Da dem Krankenanstaltenverbund (KAV), dem Eigentümer des Objektes, damals die finanziellen Mittel dazu fehlten, ersetzte man die Vorrichtung provisorisch durch ein Gitter. Eigentlich war das als Übergangslösung gedacht.
Über zwei Jahren sei das nun her. Man habe versprochen, eine Frist bis Ende 2016 einzuhalten. Auch das sei nichts geworden, heißt es von Carola Röhrich von der Initiative Steinhof erhalten: "Das BDA braucht sich da gar nicht herausreden." Es solle mehr Druck auf den KAV ausüben. Dass dort nach so langer Zeit immer noch ein Zaun anstatt einer wirklichen Mauer steht, ist für sie unbegreiflich.
Zähe Verhandlungen
"Bis jetzt haben wir keine positive Stellungnahme vom KAV erhalten", teilt derweil Sylvia Schönolt vom BDA mit. Nach wie vor warte man auf eine Freigabe der finanziellen Mittel seitens des KAV, so Schönolt weiter. In regelmäßigen Abständen frage man nach, wann denn eine Freigabe nun erfolgen könne. Es sei in diesem Fall jedoch äußerst schwierig, auf den KAV einzuwirken. "Aber wir haben das auf dem Schirm", versichert Schönolt. Wenn nötig, müsse man im Ernstfall prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten man in dieser Causa hat.
Auf Anfrage beim KAV verweist man auf eine Kollision mit etwaigen Nachnutzungskonzepten für das Areal. Man wolle zunächst notwendige Abstimmungen mit dem Denkmalamt sowie weitere Planungen zur Nach- bzw. Weiternutzung des Otto-Wagner-Areals abwarten. Erst dann könne ein Wiederaufbau erfolgen, so Christoph Mierau vom KAV. Eine Lösung am Heschweg wird so wohl noch weiter auf sich warten lassen. Mit einer Sanierung des betroffenen Mauerabschnittes rechnet man beim KAV im Laufe des kommenden Jahres.
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