Türkischer Familienstreit schafft's bis vors Landesgericht Ried
Eine ganze Reihe an Anklagepunkten gegen Vater und Sohn aus dem Bezirk Schärding arbeitete Richterin Claudia Lechner in zwei Verhandlungen am 10. April und am 21. Juni 2018 ab.
BEZIRK SCHÄRDING (ska). Vater und Sohn standen wegen Vergehen des Hausfriedensbruchs, der Körperverletzung, der gefährlichen Drohung, der schweren Sachbeschädigung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht. Beide sind türkischer Abstammung, weshalb in den Verhandlungen ein Übersetzer vor Ort war.
"Ich werde dich umbringen", soll einer der beiden dem Cousin – ebenfalls aus dem Bezirk Schärding – im November 2017 gedroht haben. Es kam schließlich zu einem Gerangel im Zuhause des Cousins, bei dem dieser zu Boden gestoßen sowie seine Schwester und Mutter, die dazwischen gehen wollten, verletzt wurden. Höhepunkt des Streits fand allerdings erst einige Stunden später in Schärding statt: Und zwar endete die Auseinandersetzung mit einem Verkehrsunfall in Allerheiligen beim Unimarkt. Wie die Schwester vor Gericht des Opfers schildert, waren sie nach der Rangelei auf dem Weg nach Passau, als sie bemerkten, dass sie verfolgt wurden. Beim Unimarkt wollten sie umkehren – aber als sie wieder auf die Passauer Straße einbogen, rammte sie ein Auto von der Seite. Laut Richterin Lechner handelte es sich um das Auto des angeklagten Vaters, der auch am Steuer gesessen haben dürfte.
Dieser bestreitet alle Vorwürfe und meint: "Das ist alles gelogen." Die Beweislast gegen ihn ist allerdings drückend, wie die Richterin sagt. Sie spricht ihn deshalb aufgrund des Unfalls schuldig des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der schweren Sachbeschädigung sowie wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung. Weil er bereits mehrmals vorbestraft ist, wird er dieses Mal zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten – ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung – verurteilt.
Dem bisher unbescholtene Sohn, dem die Körperverletzung nachgewiesen werden konnte, wird eine Diversionsmöglichkeit angeboten: Er muss Schmerzensgeld und Geldbuße innerhalb von 14 Tagen zahlen, um einer Vorstrafe zu entgehen.
Der Vater nimmt das Urteil nicht an, wie er noch im Gerichtssaal sagt. Er werde definitiv in Berufung gehen.
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