Acht Jahre Haft für Auer-Welsbach
Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach wurde Montag Mittag am Landesgericht Klagenfurt von Richter Christian Liebhauser-Karl zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Er wurde in allen Anklagenpunkten schuldig gesprochen: Gewerbsmäßiger schwerer Betrug, Untreue, fahrlässige Krida, Beweismittelgälschung. Die Geschädigten erhalten pro Anleger 500 Euro an Entschädigung. Der AvW-Chef nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft überlegt noch.