Steuerecke Rein & Partner
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule
Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen sind befristet ab 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 von der Umsatzsteuer befreit („Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weiters darf für die...