Tirol bekennt sich zur Mindestsicherung
In Tirol wird es keine Kürzung der Mindestsicherung geben. Wie bisher soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kürzung notwendig ist. Eine befristete Freibetragsregelung soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beschleunigen. TIROL. Die Tiroler Landesregierung fasst am 12.04.2016 einen Grundsatzbeschluss in dem die bisherige Regelung der Mindestsicherung gestärkt wird. Zusätzlich wurden weitere Integrationsmaßnahmen beschlossen. Tirol geht den Weg des gesellschaftlichen Miteinanders...