Verkehrserziehung für Kinder
Unter dem Titel "Verkehrserziehung in der Verkehrswirklichkeit" übt die Polizei alljährlich mit den Schülerinnen und Schülern der 4. Schulstufe das richtige Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr. Dies ist gleichzeitig auch eine Vorübung für die Radfahrprüfung, die gegen Ende des Schuljahres dann abgelegt wird und den Kindern erlaubt, ab dem 10. Lebensjahr allein als Radfahrer unterwegs zu sein. Die Kinder sind immer mit Feuereifer bei der Sache und freuen sich über den Besuch der Polizisten...