Salzburger Groteske um Kanalgebühr
Wer sein Swimmingpool auslässt, muss Kanalbenützungsgebühr zahlen, darf den Kanal aber nicht benützen. Wer in Salzburg seinen Swimmingpool entleert, bezahlt dafür eine Kanalbenützungsabgabe – obwohl er das Wasser gar nicht in den Kanal einleiten darf, sondern anderwertig entsorgen muss. Mehrfach hat das Volksanwältin Terezija Stoisits angeprangert – für die Landesregierung ist das jedoch kein Grund, an dem grotesken Gesetz etwas zu ändern. SALZBURG (sos). Seit 18 Jahren hat ein Adneter einen...