„Wirte mussten investieren“ – Das neue Rauchergesetz brachte nur zusätzliche Kosten ohne Kontrolle der Behörden
Per 1. Juli 2010 ist das neue Nichtrauchergesetz in Kraft getreten. Die Übergangsfristen endeten und Lokale müssen nun schon beim Eingang gekennzeichnet sein. BEZIRK ZWETTL. Per 1. Jänner 2009 trat das neue Nichtrauchergesetz für den Bereich der Gastronomie in Kraft – jedoch mit einer Übergangsfrist für bestimmte Betriebe bis 30. Juni 2010. Nun ist auch diese Zeit verstrichen und das neue Gesetz für die Wirte verpflichtend. Jedes Lokal muss nun im Eingangsbereich gekennzeichnet sein, ob es sich...